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Energetisches Sanieren: Immobilien: Das bringt die neue KfW-Förderung für Eigenheimbesitzer und Verm

Frankfurt Immer mehr Deutschen wird bewusst, welch große Rolle Immobilien beim Thema Klimaschutz spielen: 40 Prozent des Energieverbrauchs hierzulande entfallen auf den Gebäudebereich – rund 85 Prozent davon für Heizwärme und Warmwasseraufbereitung, 15 Prozent für Strom. Zusammen verursacht das etwa ein Drittel aller CO2-Emissionen. Die Klimaziele der Bundesregierung sind deswegen nur unter Einbeziehung der Immobilienbesitzer möglich. Schon in den vergangenen Monaten kamen aus Berlin strengere Vorgaben, und sollten nach den Bundestagswahlen tatsächlich die Grünen mehr zu sagen haben, dürften die Regulierungen für die Immobilienbranche zunehmen.


Große Immobilienkonzerne wie Vonovia und Deutsche Wohnen haben das längst im Blick, aber private Vermieter und Eigenheimbesitzer machen um das Thema nur allzu gern einen Bogen. Doch Eigentümer sollten auch das Positive sehen, sagen Experten wie Jens Rautenberg vom Immobiliendienstleister Conversio: „Natürlich kommen durch die strengeren Regulierungen Mehrkosten auf die Immobilienbesitzer zu – aber es gibt eben auch beachtliche Fördermaßnahmen.“ Gerade erst sind die Förderprogramme des Bundes überarbeitet und aufgestockt worden.

Die neu geltenden Änderungen

Die Bundesregierung unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen schon länger, aber seit Jahresbeginn gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese ersetzt die früheren Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Im Juli sind weitere Neuerungen in Kraft getreten.

Die maximalen Zuschüsse der neuen Programme sind nun höher: Käufer oder Bauherren erhalten für energieeffiziente Immobilien bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit – bisher betrug der höchste Tilgungszuschuss 30.000 Euro. Energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien fördert der Staat nun mit bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit (bislang: Tilgungszuschuss von höchstens 48.000 Euro). Zinsgünstige Kredite sind bis zu einer Höhe von 150.000 Euro statt 120.000 Euro möglich.


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Die Zuschüsse für einzelne Maßnahmen können aktuell beim BAFA beantragt werden, alle anderen Förderungen bei der KfW. Ab 2023 soll dann das BAFA für die Zuschüsse und die KfW für die Kreditvarianten zuständig sein.

„Gerade die hohen Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen werden für viele Eigentümer ein Anreiz sein, die Bestandsimmobilie energetisch auf ein Neubauniveau zu heben“, meint Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung bei der Finanzberatungsgesellschaft Dr. Klein. „Einerseits aus ökologischen Gründen, aber auch, um dauerhaft Energiekosten einzusparen.“

Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich danach, welche Effizienzhausstufe die Immobilie nach Abschluss der Maßnahmen erreicht: Grundlage dafür ist der KfW-Effizienzhaus-Standard. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie, und desto mehr Förderung erhalten Eigentümer.

Dabei dient als Basis das KfW-Effizienzhaus „KfW-100“. Ein Effizienzhaus-70 benötigt demnach nur 70 Prozent der Energie eines „KfW-100“ und wird deshalb stärker gefördert. Durch das BEG wurde der Standard KfW-Effizienzhaus-115 gestrichen, neu hinzukommen ist der Förderstandard 40.

Neu ist auch, dass es nicht nur günstige Kredite für das Dämmen der Gebäudehülle oder dem Austausch der Heizung gibt – man kann auch einen Zuschuss beantragen. Auch gibt es eine Förderung von Einzelprojekten wie zum Beispiel Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“). „Unterm Strich kommt die Bundesförderung für effiziente Gebäude den Verbrauchern entgegen“, sagt Dr.-Klein-Experte Ludwig. „Die neuen Programme unterstützen höhere Energiestandards, und weil auch kleinere Einzelmaßnahmen förderfähig sind, sprechen sie ein größeres Publikum an.“

Nicht von Kosten abschrecken lassen

Welche Unterstützung die beste ist, lässt sich pauschal nicht sagen. „Es gibt so viele Maßnahmen, die sich auch ergänzen und sich kombinieren lassen“, unterstreicht Immobilienberater Rautenberg. „Das ist wahrhaft schwere Kost, da kann man als Otto Normalverbraucher kaum durchblicken. Es ist wirklich ratsam, die Hilfe eines Energieeffizienzberaters zu Rate zu ziehen“, sagt er. In Nordrhein-Westfalen müsse man für eine Beratung rund 600 Euro einrechnen. Für manche Förderpakete und Zuschüsse wird auch ein Energieberater benötigt.

Von den Fördermaßnahmen profitieren nach Meinung von Rautenberg vor allem private Vermieter, und das aus einer Vielzahl von Gründen: Erstens, weil sie nicht nur Förderung erhielten, sondern zudem die Kosten für die Modernisierung auch in ihrer Steuererklärung geltend machen könnten. Zweitens können sie bis zu acht Prozent als Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen.

Zum Dritten hätten sie mittelfristig die Möglichkeit, die Nettokaltmiete zu erhöhen. Denn bei der Vermietung einer Immobilie sei für viele Mieter die Warmmiete entscheidend. Sind die Nebenkosten aber geringer, kann die Kaltmiete höher sein, ohne dass die Mieter davon abgeschreckt werden.

Und viertens schließlich profitierten alle Immobilienbesitzer von der Wertsteigerung einer modernen Immobilie.

„Klar, kommen Kosten auf einen zu – aber man darf nicht die positiven Faktoren außer Acht lassen. Und mittlerweile sollte auch jedem klar sein, dass wir etwas gegen den Klimawandel tun müssen“, zieht Rautenberg ein positives Fazit.

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